Börsengang – Zusätzliche Kosten
Ein Börsengang ist mit erheblichen einmaligen und laufenden Kosten verbunden. Die direkten Kosten können je nach der für die Börsennotierung gewählten Methode stark variieren, während die indirekten Kosten wiederkehrend sind und für alle börsennotierten Unternehmen gelten, unabhängig von der Börsennotierungsmethode.
Zu den direkten Kosten, die beim Vergleich der verschiedenen Methoden des Börsengangs näher analysiert werden, gehören Emissionsgebühren, Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen, Marketingausgaben und Gebühren für die Einreichung von Unterlagen. Selbst bei billigeren Alternativen zu Börsengängen, wie z. B. Direktnotierungen oder SPAC-Fusionen, sind zusätzliche Kosten unvermeidlich. Auch wenn diese Alternativen einige Gebühren reduzieren können, müssen die Unternehmen immer noch stark in die notwendigen Dienstleistungen investieren, um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
Indirekte Kosten hingegen sind laufende Ausgaben, die noch lange nach dem Börsengang des Unternehmens anfallen. Dazu gehören Anwaltskosten, die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Veröffentlichungen sowie die Einstellung von Personal für interne Kontrolle, Investor Relations und Wirtschaftsprüfung. Möglicherweise muss das Unternehmen auch sein Buchhaltungssystem anpassen oder aktualisieren, um die strengen Standards zu erfüllen, die für öffentliche Unternehmen gelten.
[Feldman, 2010] schätzt, dass sich die Kosten eines kleinen Privatunternehmens mit jährlichen Ausgaben von 500.000 USD nach dem Börsengang auf der Grundlage der Werte von 2009 auf 1 Million USD verdoppeln könnten. Dieser Anstieg ist weitgehend auf die erheblichen neuen Verpflichtungen zurückzuführen, die mit dem Börsengang einhergehen.
Feldman hebt außerdem die verschiedenen zusätzlichen Kosten hervor, die öffentliche Unternehmen zu tragen haben. Die Rechtsberatung für den Umgang mit den Regulierungsbehörden und der SEC kann besonders kostspielig sein und zwischen 50.000 und 150.000 US-Dollar pro Jahr betragen. Die Notwendigkeit, interne Finanzkontrollen einzurichten, die mit Vorschriften wie dem Sarbanes-Oxley Act übereinstimmen, trägt ebenfalls zur finanziellen Belastung bei, ebenso wie das Erfordernis, Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Die Kosten für die Einreichung von Unterlagen und der Bedarf an zusätzlichem Personal zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erhöhen die finanzielle Belastung weiter. Öffentlichkeitsarbeit und Investor Relations und Investor Relations sind ebenfalls notwendig, um das Vertrauen der Anleger zu erhalten und die Kommunikation mit den Aktionären effektiv zu gestalten, wobei diese Kosten auf 150.000 $ pro Jahr geschätzt werden.
[Bösl, 2004] hat die Kosten eines Börsengangs in vier Hauptblöcke unterteilt: Bankgebühren (verhandelbar), Börsengebühren (nicht verhandelbar), Kommunikationskosten (anpassbar) sowie Beratungs- und sonstige Kosten (verhandelbar). Die Gesamtkosten für ein Unternehmen, das einen Börsengang an einer deutschen Börse durchführt, belaufen sich nach Angaben des Autors typischerweise auf mindestens sieben bis neun Prozent des Emissionsvolumens. Bei kleineren Platzierungen, bei denen ein Teil der IPO-Kosten fix ist, können die Gesamtkosten bis zu zehn Prozent des Emissionsvolumens erreichen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung, an die Börse zu gehen, ein erhebliches finanzielles Engagement mit sich bringt, das sowohl direkte als auch indirekte Kosten umfasst. Diese Kosten müssen sorgfältig gegen die potenziellen Vorteile des Zugangs zu den Kapitalmärkten und die Wachstumschancen, die ein öffentliches Unternehmen bieten kann, abgewogen werden.