Mantelgesellschaft - Alternative zum klassischen IPO

Mantelgesellschaft

Mantelgesellschaften verstehen

Mantelgesellschaften verstehen Die SEC hat in ihrer Veröffentlichung Nummer 33-8869 [U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), 2007], im Jahr 2005 in ihrer Securities Act Rule 405 eine „Mantelgesellschaft“ als ein registriertes Unternehmen definiert, das kein Asset-Backed-Emittent ist und Folgendes aufweist: (1) keine oder nur eine nominale Geschäftstätigkeit hat; und (2) Entweder: (A) Keine oder nominale Vermögenswerte; (B) Vermögenswerte, die ausschließlich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten bestehen; oder (C) Vermögenswerte, die aus einem beliebigen Betrag an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und nominalen anderen Vermögenswerten; Reverse Mergers als Mittel zum Börsengang

Voraussetzungen für einen Reverse IPO (Reverse Takeover)

Börsenmantel ist nicht gleich Börsenmantel. Das liegt schon alleine daran, dass Mäntel auf verschiedene Arten entstehen können. Ein Neu-Mantel ist eine börsennotierte Vorratsgesellschaft. Diese werden allein für den Zweck eines Reverse IPOs gegründet und sofort gelistet, um sie als Mantel zu verwenden.

GoingPublic: Unterschied zwischen SPAC und Mantelgesellschaft

Die Yggdrasil SPAC 1 AG ist als Mantelgesellschaft an der Börse Düsseldorf gelistet. Gesucht wird für den Börsenmantel in Zielunternehmen vornehmlich mit industriellem Schwerpunkt. GoingPublic sprach mit CEO Werner Weiß über die Zukunftspläne der Gesellschaft.

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